Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Allgemeines — Geltungsbereich

  1. Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Besteller wegen Ausführung dieses Vertragesgetroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt.
  2. Unsere Verkaufsbedingungen gelten nur gegenüber Übungsfirmen, die sich bei der Zentralstelle der Übungsfirmen in Essen registriert haben.

§ 2 Angebot

  1. Ist die Bestellung als Angebot nach § 145 BGB. qualifiziert, so können wir dieses innerhalb von 2 Wochen annehmen.
  2. An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten wir unsere Urheberrechte vor. Dieses gilt auch für "vertrauliche" Unterlagen. Vor Weitergabe von Unterlagen an Dritte muss der Besteller unsere schriftliche Zustimmung erhalten.
  3. Erfolgt bei Beschreibungen des Liefergegenstands Bezugnahme auf ähnliche technische Regeln, Beschreibungen und Abbildungen des Liefergegenstands in angeboten Prospekten stellt dies eine Leistungsbeschreibung und keine Zusicherung oder Garantie dar. Bestimmte Eigenschaften der Ware gelten nur dann als von uns zugesichert oder garantiert, wenn wir dieses so schriftlich erklÄrt haben.

§ 3 Preise — Zahlungsbedingungen

  1. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise „ ab Werk“ ausschließlich Verpackung; dieses wird extra in Rechnung gestellt.
  2. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht in unseren Preisen mit eingeschlossen, sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungserstellung in Rechnung gestellt.
  3. Der Abzug von Skonto muss schriftlich vereinbart werden.
  4. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Kaufpreis netto ( ohne Abzüge) innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Erfolgt die Zahlung innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum gewähren wie 3 % Skonto.

§ 4 Gefahrenübergang — Lieferkonditionen

  1. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist die Lieferung "ab Werk" vereinbart.
  2. Transport— und sonstigen Verpackungen nach Maßgabe der Verpackungsordnung werden nicht zurückgenommen; ausgenommen es sind Paletten. Der Besteller ist verpflichtet, für eine Entsorgung der Verpackungen auf eigene Kosten zu entsorgen.
  3. Sofern der Besteller es wünscht, werden wir die Lieferung durch eine Transportversicherung eindecken; die anfallenden Kosten trägt der Besteller.
  4. Wenn wir auf Wunsch des Bestellers den Transport übernehmen und es vereinbart ist, dass wir die Kosten übernehmen, erfolgt dieses über das günstigste per Spedition, Bahn, Paketdienst, oder Post. Die Wahl des Versandwegs und des Transportdienstes behalten wir uns vor. Mehrkosten für eine vom Besteller geforderte, abweichende Versandart trägt des Besteller.

§ 5 Lieferzeit

  1. Liefertermine und Lieferfristen sind unverbindlich, sofern sie nicht als verbindliche Liefertermine vereinbart oder bestätigt wurden. Auch bei vereinbarten Terminen haben wir die Verzögerung nicht zu vertreten, wenn diese aufgrund unvorhersehbarer Ereignisse, höherer Gewalt, technischen Ursprungs, Arbeitskämpfe oder verzögerter Anlieferung durch Zulieferer zustande kommt. Ausgeschlossen sind Schadensersatzansprüche wegen Verzugs oder Nichtliefermöglichkeit.
  2. Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns soweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen Ersatz zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.
  3. Nach den gesetzlichen Bestimmungen haften wir, soweit der Kaufvertrag ein Fixgeschäft im Sinn von § 286 Abs. 2 Nr. BGB oder von § 376 HGB ist. Nach den gesetzlichen Bestimmungen haften wir auch, wenn von uns zu vertretenden Lieferverzugs der Besteller berechtigt ist geltend zu machen, dass sein Interesse an der weiteren Vertragserfüllung in Fortfall geraten ist.
  4. Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Lieferzug auf einer von uns zu vertretenden Vertragsverletzung beruht d.h. ein Verschulden unserer Vertreter ist uns zuzurechnen. Solang der Liefervertrag nicht auf einer von unseren Vertreter Vertragsverletzung beruht, ist unsere Schadensersatzhaftung auf den Schaden begrenzt.
  5. Im übrigen haften wir im Fall der Lieferverzugs für jede vollendete Woche Verzug im Rahmen einer Verzugsentschädigung in Höhe von 3% des Lieferwertes, maximal jedoch nicht mehr als 15% des Lieferwertes.

§ 6 Eigentumsvorbehaltssicherung

  1. Bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag behalten wir uns das Eigentum an der Kaufsache vor. Bei vertragswidrigen Verhalten des Besteller, vor allem bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Kaufsache durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, wir hätten dies extra schriftlich erklärt. In der Pfändung der Kaufsache durch uns liegt stets ein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind nach Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Bestellers- abzüglich angemessener Verwertungskosten- anzurechnen.
  2. Der Besteller ist dazu verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln und er ist verpflichtet diese auf Wartungs- und gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Wenn Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, muss der Besteller diese auf eigene Kosten rechtzeitig durchführen.
  3. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gemäß § 771 ZPO erheben können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für den uns entstandenen Ausfall.
  4. Der Besteller ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen.
  5. Die Verarbeitung oder änderung der Kaufsache durch den Besteller wird stets für uns vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörende Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der Sache.
  6. Vermischt sich eine von uns verkaufte Sache, mit einem nicht zu uns gehörenden Gegenstand, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache.
  7. Der Besteller verpflichtet sich, Ware mit Eigentumsvorbehalt ausreichend gegen Verlust oder Beschädigungen zu versichern. Die Versicherungsansprüche tritt der Besteller bereits im voraus an die MCmove Camping GmbH ab.
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